muenchen startbar allgemeine Geschäftsbedingungen

Ina-Maria Schauer – Dr.-Mach-Straße 37, 85540 Haar

I. Geltungsbereich 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Ina-Maria Schauer, Dr.-Mach-Straße 37, 85540 Haar (im Folgenden muenchen startbar) und dem Auftraggeber.

II. Vertragsschluss und Rechte und Pflichten bei der Vertragsdurchführung

a) Der Vertrag zwischen muenchen startbar und dem Auftraggeber über die vergütungspflichtige Erstellung und Lieferung von Beratungsleistungen kommt durch ein entsprechendes Angebot von muenchen startbar über den Inhalt der Leistungen und die Höhe der Vergütung in Schrift- oder Textform (E-Mail) und die Annahme des Angebots in Schrift- oder Textform (E-Mail) durch den Auftraggeber zustande.

b) Die in einem Angebot genannten Termine über die Fertigstellung und Ablieferung der Leistungen sind lediglich voraussichtliche Angaben und unverbindlich. Eine verbindliche Terminzusage bedarf der gesonderten ausdrücklichen Erklärung durch muenchen startbar in Schrift- oder Textform.

c) Die Art der Lieferung der Leistungen wird zwischen den Parteien vereinbart. Wird keine Art der Lieferung vereinbart, erfolgt diese digital per E-Mail im Word- oder PDF-Format. 

d) Gewünschte Änderungen der Leistungen sind zwischen muenchen startbar und dem Auftraggeber zu besprechen und werden von muenchen startbar entsprechend dem Angebot umgesetzt. muenchen startbar ist berechtigt, weitere Überarbeitungen, die vom Leistungsumfang des Angebotes abweichen, zusätzlich in Rechnung zu stellen.

e) muenchen startbar ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Informationen (insbesondere Daten und Dokumente, unabhängig von ihrer Form, mündlich oder schriftlich zur Verfügung gestellt) auf ihre Richtigkeit und/oder Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die Informationen weder gegen geltendes Recht verstoßen noch die Rechte Dritter verletzen und rechtmäßig an muenchen startbar übermittelt werden dürfen.

f) muenchen startbar schuldet keinerlei Erfolg und/oder Zweck, den der Auftraggeber mit dem Einsatz bzw. der Nutzung der Leistungen anstrebt bzw. beabsichtigt. 

g) Im Rahmen der Leistungserbringung ist muenchen startbar auf Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers angewiesen. Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers bestehen in der Zurverfügungstellung von sämtlichen für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Auskünften, Materialien und/o der Daten (im Folgenden kurz Informationen) und der Benennung eines dedizierten Ansprechpartners beim Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, muenchen startbar die Informationen rechtzeitig und/oder auf Anforderung bzw. Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Zur Verfügung gestellte Unterlagen, Drucksachen und Datenträger werden nach Vertragsdurchführung entweder durch muenchen startbar zerstört oder auf Anfrage des Auftraggebers wieder an den Auftraggeber zurückgegeben.

III. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht und Rechteeinräumung

a) Jede Partei behält alle Rechte an vorbestehendem geistigen Eigentum. 

b) Muenchen startbar behält alle Rechte an Leistungen, die in Zusammenhang mit einem Vertrag entstehen.

c) In Bezug auf die Leistungen gewährt muenchen startbar dem Auftraggeber eine nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und nicht-abtretbare Lizenz für den alleinigen Zweck, dem Auftraggeber die Verwendung der Leistungen für seine eigenen unternehmensinternen Geschäftszwecke in der Art und Weise zu erlauben, die im anwendbaren Angebot festgelegt werden. Diese Lizenz gilt vorbehaltlich der Zahlung der Vergütung des jeweiligen Angebots.

IV. Vergütung und Rechnungsstellung

a) Die Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistungen wird gemäß Angebot in Rechnung gestellt. Sofern im Angebot nichts Gegenteiliges festgelegt ist, wird die Vergütung nach Aufwand berechnet. Zum Zweck dieses Vertrags bedeutet „nach Aufwand“, dass die  Vergütung nach den folgenden Regeln berechnet, in Rechnung gestellt und bezahlt werden: i) Die Vergütung berechnet sich derart, dass die Anzahl der Stunden/Tage, die von muenchen startbar bezüglich der Leistungen gearbeitet werden, mit dem anwendbaren Stunden-/Tagessatz, der im Angebot festgelegt ist, multipliziert wird, wobei immer im 15min Takt abgerechnet wird, ii) der Auftraggeber ist verpflichtet, abgeschlossene Leistungen entsprechend der Rechnung zu bezahlen; iii) eine Leistung gilt als abgenommen, wenn diese vom Auftraggeber als abgenommen akzeptiert  und/oder im Geschäftsbetrieb genutzt und/oder umgesetzt wird.

b) Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzüge zahlbar. muenchen startbar ist berechtigt, Vorauskasse eines Teilbetrages der vertraglich vereinbarten Vergütung zu verlangen und entsprechende Rechnung zu stellen.

c) Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers richten sich die Rechte von muenchen startbar nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mit Gegenansprüchen kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt sind oder von muenchen startbar ausdrücklich anerkannt sind. 

d) Etwaig anfallende Kosten für Reisespesen sind vom Auftraggeber zu erstatten, jedoch nur, wenn die Reise vorab mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurde. Hotel- und Reisekosten (Bahn, Flugzeug) werden dabei gegen Rechnungsbeleg, mit dem PKW gefahrene Kilometer pauschal mit 0,30 € pro Kilometer erstattet. Reisen, die explizit vom Auftraggeber gewünscht sind, werden gemäß der vereinbarten Stunden-/Tagessätze abgerechnet.

V. Haftung und Freistellung

a) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit muenchen startbar nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einfacher Fahrlässigkeit wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet, also für Pflichten, die muenchen startbar dem Auftraggeber nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 

b) Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für den Verlust von zur Verfügung gestellten Inhalten (Datenverlust) besteht allein bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.  Eine Haftung in Fällen höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

c) Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und ihre Verwendung durch muenchen startbar weder gegen geltendes Recht verstoßen noch die Rechte Dritter (z.B. Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrechte) verletzen. Der Auftraggeber stellt muenchen startbar von sämtlichen Ansprüchen, unabhängig von Rechtsgrund, Art und Höhe, unverzüglich auf erstes Anfordern hin vollständig frei, die Dritte in diesem Zusammenhang gegen muenchen startbar geltend machen.

d) Der Auftraggeber haftet dafür, dass zur Verfügung gestellte Datenträger technisch einwandfrei (insbesondere frei von Viren) und frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber ersetzt muenchen startbar den aus der Benutzung fehlerhafter Datenträger entstandenen Schäden. 

e) Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob die Leistungen den gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Vorschriften entsprechen und/oder die Rechte Dritter nicht verletzen. Eine juristische Prüfung gehört nicht zu den vertraglichen geschuldeten Leistungen von muenchen startbar. Der Auftraggeber stellt muenchen startbar von sämtlichen Ansprüchen, unabhängig von Rechtsgrund, Art und Höhe, unverzüglich auf erstes Anfordern hin vollständig frei, die Dritte gegen muenchen startbar geltend machen, weil der Auftraggeber die Leistungen nutzt und verwendet. 

VI. Sonstige Vereinbarungen und Schlussbestimmungen 

a) Muenchen startbar ist zeitlich unbeschränkt berechtigt, den Auftraggeber einschließlich seiner Branche und mit Verschlagwortung des Vertragsinhalts als Referenz auf ihrer Website und/oder zu Eigenmarketingzwecken in Printmaterialen zu nennen.

b) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Sie gelten nur dann, wenn muenchen startbar ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

c) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen muenchen startbar und dem Auftraggeber ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. 

d) Sollte eine der Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Regelung, die unter Berücksichtigung des Interesses der Parteien der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für Lücken im Vertrag.